Mehr Transparenz und Gleichstellung im Sparkassengesetz – Verantwortung gestärkt

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Es ist gut, dass die Novelle des Sparkassengesetzes auf den Weg gebracht wurde. Im Wesentlichen verfolgt das Gesetz drei wichtige Ziele. So soll bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Schritt auf unserem Weg, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

Nach der neuen Regelung sind Vorstände verpflichtet, die Gesamtbezüge offenzulegen. Das schafft endlich die nötige Transparenz, die wir zu Recht auch bei anderen öffentlich angebundenen Unternehmen einfordern.

Mit dem neuen Gesetz wird das Eigenkapital der Sparkassen gestärkt, sie können so ihrer Verantwort besser gerecht werden. Die Ausschüttung eines Jahresüberschusses darf dann nicht höher als bei 35 Prozent liegen. Damit können Risiken auch für die Sparerinnen und Sparer besser abgesichert werden.

Mit diesen zentralen Änderungen stärken wir die Sparkassen, sie werden zukunftsfähig aufgestellt und können weiterhin gesichert ihren öffentlichen Aufgaben nachkommen.“