Wirkung des Beteiligungsgesetzes lässt weiter auf sich warten

Zum heutigen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand bei der Anwendung des Bürg-und Gemeindebeteiligungsgesetzes erklärt die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Mignon Schwenke:

„Nach wie vor nimmt die Beteiligung der Einwohner und Gemeinden durch das Beteiligungsgesetz keine Fahrt auf. Das bisherige Ergebnis ist einfach enttäuschend. Das Beteiligungsgesetz ist Opfer des Systemwechsels der Bundesregierung - weg von der festen Einspeisevergütung hin zum Ausschreibungssystem. Dadurch haben sich viele Projekte verzögert und den Ausbau der Windenergie insgesamt merklich gebremst. Die Leidtragenden sind die Einwohner, die die Windenergieanlagen vor der Nase haben, die Belastungen tragen, aber nichts davon haben.

Die schleppende Anwendung des Beteiligungsgesetzes trägt nicht zur Akzeptanzsteigerung beim weiteren Ausbau der Windenergie bei. Im Gegenteil. Um mehr Akzeptanz für die Energiewende zu schaffen, müssen ergänzend zum Beteiligungsgesetz die Netzentgelte landesweit solidarisch verteilt werden. Das würden vor allem die Stromkunden im ländlichen Raum sehr schnell im Portemonnaie spüren. Doch hier zuckt die Landesregierung nicht einmal und duckt sich bei diesem Thema weg.“

Hintergrund: Lediglich bei 2 Vorhaben besteht die Hoffnung, dass sie in diesem Jahr realisiert werden. Weitere 55 Vorhaben wurden gegenüber der Landesregierung angezeigt, dass sie unter das Gesetz fallen. Bei diesen 55 Vorhaben stehen meist die Genehmigung und auch noch die im EEG verankerten Ausschreibungen bevor. Eine Umsetzung wird daher noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Weitere 33 Vorhaben wurden vor in Kraft treten des Gesetzes zur Genehmigung eingereicht und fallen nicht unter die Beteiligungspflichten des Gesetzes.