Wer nicht ausreichend prüft, kann auch nichts herausfinden

Nach der heutigen Sitzung des PUA „Wohlfahrt“ erklärt die Obfrau der Linksfraktion im PUA, Karen Larisch:

Die Landesregierungen haben es in den zurückliegenden Jahren versäumt, die rechtlichen Grundlagen für eine Förderung zu schaffen, um eine institutionelle Förderung der Liga der Wohlfahrtsverbände zu ermöglichen. Die heutige Zeugenvernehmung von Vertretern des Landesrechnungshofes hat erneut deutlich gemacht, dass die Landesregierung schon lange von diesem Dilemma wusste, aber dennoch am gewachsenen Status Quo nicht rütteln wollte – obwohl der Landesrechnungshof auf diese Zustände hingewiesen hat.

Hinzu kommt, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales über die Mittelverwendungen nur vereinfachte Prüfungen vorgenommen hat. Wenn nicht geprüft werde, könne man auch nichts feststellen, meinte ein Zeuge. Bestätigt wurde heute zudem, dass Protokolle über regelmäßige Gespräche zwischen den Projektträgern und dem Ministerium aus den Jahren 2009 bis 2012 im Sozialministerium nicht vorhanden sind.

Das Land braucht für die Förderung der Wohlfahrtspflege eine rechtliche Grundlage. Es muss auch zum Schutz der Verbände konkrete Vorgaben schaffen, wofür Fördermittel verwendet werden dürfen. Sowohl die Projekt- als auch die institutionelle Förderung müssen klar geregelt werden. Soziale Arbeit braucht Beständigkeit, aber auch Raum für kurzfristige Vorhaben. Über die Verwendung der Gelder muss der Fördermittelgeber und nicht der -empfänger bestimmen. Ein Wohlfahrtsgesetz könnte ein erster Schritt sein.“