Schutzauftrag für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ernst nehmen

Zur Ablehnung des Antrages „Schutzkonzept für gemeinschaftlich genutzte Unterkünfte ausländischer Flüchtlinge vorlegen“ erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Larisch: 

„Ein verbindliches Konzept für besonders schutzbedürftige Personen in Gemeinschaftsunterkünften wird von vielen Seiten zu Recht gefordert – so zum Beispiel vom  Flüchtlingsrat und vom Landesfrauenrat. Unser Antrag, ein solches landesweit greifendes Schutzkonzept durch die Landesregierung zu erarbeiten und entsprechende rechtliche Regelungen zu erlassen, wurde jedoch heute in namentlicher Abstimmung von den Abgeordneten der anderen Fraktionen abgelehnt.

Geflüchtete Frauen, Kinder, homo-, trans- und intersexuelle Menschen sind besonders schutzbedürftige Personengruppen. Sie müssen auch in gemeinschaftlich genutzten Unterkünften mit wenig Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten umfassend vor Übergriffen geschützt werden. Sie brauchen eine Umgebung, in der sie sicher leben können. Spezielle Wohngruppen für besonders Schutzbedürftige sollten gefördert und auch die dezentrale Unterbringung inklusive einer guten sozialen Betreuung müssen sichergestellt werden. Dafür hat die Landesregierung Sorge zu tragen.

Wir fordern die Erarbeitung landeseinheitlicher Standards, ein umfassendes Schutzkonzept und dessen rechtliche Verankerung im Flüchtlingsaufnahmegesetz.“