Rechtsterroristische Bestrebungen in M-V? Nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit…

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage über eine „Kontrolle mutmaßlicher ‚Combat 18‘-Mitglieder“ (7/1669) erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Die neonazistische Gruppierung ‚Combat 18‘ gilt als bewaffneter Arm der verbotenen Vereinigung ‚Blood & Honour‘. Während unabhängige Recherchen seit einiger Zeit auf eine Reaktivierung der rechtsterroristischen Struktur hindeuten, hüllt sich die Landesregierung in Schweigen. Auf meine Anfrage, welche Erkenntnisse zu dem Terrornetzwerk hierzulande vorliegen, heißt es lapidar: ‚Aus Gründen des Geheimschutzes kann eine Unterrichtung nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission erfolgen. ‘ Wie jedoch hinlänglich bekannt ist, unterliegen die Mitglieder der Kommission der absoluten Schweigepflicht.

Paradox hierbei ist, dass die Gefahr des Rechtsterrorismus real ist und gerade deshalb der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben darf. So verübte beispielweise ein ‚Combat 18‘-Anhänger 1999 in London eine Serie von Nagelbombenanschlägen – hunderte Menschen wurden zum Teil lebensbedrohlich verletzt. In Deutschland agierte wiederum der ‚Nationalsozialistische Untergrund‘ (NSU) nach dem Vorbild von ‚Combat 18‘. Zehn Menschen wurden durch den NSU ermordet und Dutzende durch drei verübte Bombenattentate zum Teil schwer verletzt. ‚Geheimschutzgründe‘ verhindern bis heute eine Aufklärung der Terrorserie.

Für meine Fraktion ist es deshalb ein absolutes Muss, dass die Öffentlichkeit über mögliche rechtsterroristische Gefahren und das militante Netzwerk ‚Combat 18‘  informiert wird. Die Antwort der Landesregierung erinnert leider stark an die berühmte Aussage des Bundesinnenministers, Thomas de Maizière: ‚Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern."