Linke für Arbeitnehmervertreter in kommunalen Aufsichtsräten

„Arbeitnehmervertreter sollen künftig die Gelegenheit haben, wirtschaftliche Entscheidungen auch hinsichtlich Ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigten der städtischen Betriebe darzustellen“, sagt Henning Foerster, Fraktionsvize und Direktkandidat der Linken für die Landtagswahlen. Nachdem nunmehr der beantragte Prüfbericht der Verwaltung vorliegt, will die Linksfraktion im Herbst einen entsprechenden Antrag in die Stadtvertretung einbringen. Voraussetzung dafür ist, dass der Gesellschaftervertrag des jeweils betroffenen Unternehmens geändert wird. Dabei ist zwischen Unternehmen, in denen die Landeshauptstadt Schwerin alleinige Gesellschafterin ist und Unternehmen, bei denen Dritte mit eingebunden sind, zu unterscheiden. „Nach GmbH Recht ist die Bildung von Aufsichtsräten erst ab einer Mitarbeiterzahl von 500 verbindlich vorgeschrieben. In kleineren Unternehmen ist die Bildung von Aufsichtsräten jedoch ebenfalls möglich und nach unserer Auffassung auch sinnvoll. Sofern in den betreffenden Unternehmen Arbeitnehmervertretungen existieren, sollen diese künftig Mitglieder in die Aufsichtsräte entsenden. Beispiele gibt es bereits bei der SAS und dem Mecklenburgischen Staatstheater. Wir nehmen damit auch eine Bitte von Betriebsräten städtischer Gesellschaften auf, mit denen sich unsere Fraktion im April getroffen hatte“, so Foerster abschließend.