Klare Regeln für Gastronomie-Neustart? Wohl kaum – viele offene Fragen

Zu den angekündigten Maßnahmen zur Öffnung von Gaststätten, Hotels und Ferienwohnungen erklärt der innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Die angekündigten Lockerungen sind bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht prinzipiell zu begrüßen. Sie sind für die Tourismuswirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger ein Schritt in Richtung Normalität.

Zugleich gibt es aber zahlreiche offene Frage, die die Landesregierung mit der zu erlassenden Rechtsverordnung zu prüfen und vor allem rechtssicher zu beantworten hat: Muss ich bei einem Gaststättenbesuch persönliche Daten hinterlassen, wen ja, welche und wer darf diese erheben? Wie lange werden diese Daten im Interesse der Verfolgung einer Infektionskette gespeichert und wer hat Zugriff auf diese Datenbestände? In welcher Form erfolgt eine Datenspeicherung? Gelingt mit dieser Datenerfassung wirklich ein Ausgleich zwischen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Was geschieht mit Gästen, die ihre Daten nicht hinterlegen wollen? Werden diese dann des Hauses verwiesen? Wer vollzieht dann diese Ausweisung?

Wir erwarten, dass der Landesdatenschutzbeauftragte rechtzeitig und umfassend in die Erarbeitung rechtlicher Grundlagen einbezogen wird. Bisherige Festlegungen zum Umgang mit persönlichen Daten haben ja leider das Gegenteil deutlich gemacht. Fragen gibt es auch hinsichtlich der Festlegung der Personenzahl. Wer sind diese 6 Personen, die maximal an einem Tisch Platz nehmen dürfen? Familien, Freunde oder fremde Personen? Muss auch hier ein Nachweis geführt werden, wer mit wem am Tisch sitzt? Bei aller Vorfreude auf weitere Öffnungen im Alltag darf eines nicht vergessen werden: Sorgfalt ist oberste Pflicht bei der Entscheidungsfindung! Doch gerade in den zurückliegenden Tagen wurde deutlich, dass vielmehr Spontanität das Handeln bestimmt. Dabei wollten doch alle Öffnungsdiskussionsorgien vermeiden.“