Kindergrundsicherung statt Stigmatisierung durch Bildungs- und Teilhabepaket

Zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017“ (Drucksache 7/2322) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

Laut den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage wurden im Jahr 2017 Bundesmittel in Höhe von 25,5 Millionen Euro für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) an die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht. Davon wurden hierzulande insgesamt knapp 17,2 Millionen Euro für Leistungen der Bildung und Teilhabe ausgegeben. So gingen 7,1 Millionen Euro in die Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege und Schule. Für Lernförderung und persönlichen Schulbedarf wurden laut Antwort der Landesregierung  jeweils zwischen 3 und 4 Millionen Euro ausgereicht. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wurden noch ca. 820.000 Euro BuT-Mittel eingesetzt.

Mögen die Summen zunächst viel erscheinen, erreichen sie jedoch nach wie vor nicht alle der ca. 80.000 anspruchsberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Mecklenburg-Vorpommern. Leider sind die vorgelegten Zahlen derart unvollständig, dass die Landesregierung keine Aussage zur tatsächlichen Situation im Land treffen kann.

Im Gegensatz zu den für BuT-Leistungen ausgereichten Mitteln steht zudem der hohe Verwaltungsaufwand zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. In Mecklenburg-Vorpommern gehen sage und schreibe 7,2 Millionen Euro für Sach- und Personalkosten drauf. Nahezu ein Viertel der gesamten zur Verfügung gestellten Mittel verschwindet somit im Bürokratiedschungel und kommt nie bei den Kindern und Jugendlichen an.

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat als Familienleistung reichlich Ecken und Kanten und verfehlt nach wie vor die notwendige Wirkung. Statt alle sozial benachteiligten Kinder beim Zugang zu Freizeit, Kultur und Sport zu unterstützen, ihnen Lernförderung, Schulausflüge und Schulbedarf zu ermöglichen, kommt es immer wieder dazu, dass bedürftige Kinder nicht vom BuT profitieren. Gründe sind hohe Antragshürden, fehlende Informationen, Sprach- und Verständnisbarrieren, Unsicherheiten und Scham unter anderem wegen der Notwendigkeit um Leistungen zu bitten, die selbstverständlich sein sollten.
Zudem sind monatlich vorgesehene Maximal-Beträge von 10 Euro für den Sportverein oder Musikunterricht viel zu gering, um die oft deutlich höheren Beiträge zahlen zu können. So sind Angebote trotz vorgesehener Leistung aus dem BuT für einkommensschwache Familien nicht realisierbar.

Meine Fraktion fordert erneut, das nicht praktikable BuT abzuschaffen und durch eine eigenständige Kindergrundsicherung zu ersetzen, die jedem Kind eine grundlegende finanzielle Absicherung bietet – ohne „ wenn und aber“ und ohne komplizierte Antragsverfahren. Nur so kann jeder Cent und jeder Euro tatsächlich bei den Kindern landen und eine Investition in Chancengleichheit und in die Zukunft sein.