Kennzeichnungspflicht: Fragen an den Innenminister

Zu Problemen mit der polizeilichen Kennzeichnungspflicht erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Bei aller Freude über den weitgehend friedlichen Verlauf von Demonstrationen in jüngster Zeit, etwa am 8. Mai in Demmin, dürfen Probleme nicht ausgeblendet werden. Und hierzu gehört zweifellos die Umsetzung der seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Verwaltungsvorschrift zur Individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Einsatzeinheiten der Landespolizei.

Umsetzungsprobleme hat das Ministerium bereits in seiner Antwort auf meine Anfrage von Ende Februar eingeräumt (Drs. 7/1704). Deshalb ist es mehr als beschämend, dass bis heute der ‚entsprechende Flausch zur Befestigung des Individualkennzeichens‘ fehlt. Auch dass ein ‚Verdecken der Individualnummer durch Führungs- und Einsatzmittel grundsätzlich vermieden werden soll‘, klappt in der Praxis offenbar nicht. Neben diesen technischen Aspekten ergeben sich grundsätzliche Fragen.

Der Einsatz von Polizeikräften anderer Bundesländer in M-V erfolgt auf der Grundlage der hiesigen gesetzlichen Regelungen. Eine hausinterne  Verwaltungsvorschrift etwa zur Kennzeichnungspflicht ist für Polizeikräfte anderer Bundesländer bekanntlich nicht bindend. Sollte dem Minister dieser Umstand entgangen sein? Oder hat er statt einer gesetzlichen Regelung die Konstruktion der Verwaltungsvorschrift ganz bewusst gewählt – im Wissen der sehr eingeschränkten Wirksamkeit?

Für die Beantwortung dieser Fragen gebe ich dem Innenminister in der anstehenden Fragestunde des Landtages am 31. Mai Gelegenheit.“