Herr Heydorn hat Unrecht – Leider!

In Reaktion auf die Veröffentlichung der Position der Linksfraktion zu den Kürzungsvorschlägen der Verwaltungsspitze bei der Hortbetreuung hat Herr Heydorn (Landtagsabgeordneter der SPD) sich abfällig zum Inhalt und zum Verfasser der Pressemitteilung geäußert. Dazu erklärt Peter Brill, jugendhilfepolitischer Sprecher der Linksfraktion: Herr Heydorn hat die richtige Textstelle im Gesetz gefunden und auch das Zitat ist richtig. „In Horten werden Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende des Besuchs der Grundschule gefördert.“ So weit – so schlecht! Denn hierbei handelt es schlicht und ergreifend um die Erklärung des Landes, dass es bereit ist Hortplätze zu fördern. Es ergibt sich daraus aber keine Verpflichtung für die Kommunen Hortplätze entsprechend anzubieten. Die Betreuungskosten werden durch das Land, die Personensorgeberechtigten und nicht zuletzt die Kommunen gezahlt. Wenn Schwerin kein Geld hat, kann die Stadtvertretung festlegen, die Hortplätze nur bis zum Ende des zehnten Lebensjahres aus städtischen Geldern zu fördern. So kann in der Stadt Geld gespart werden und das wird durch die Verwaltungsspitze in Schwerin gerade vorgeschlagen. Auch das neue KiföG lässt den Kommunen diesen Spielraum und legt somit fest, dass die Betreuung ab dem Erreichen des zehnten Lebensjahres rechtlich nicht mehr notwendig ist. Herr Heydorn hat inhaltlich und sprachlich die untere Schublade erwischt. Davon abgesehen ist es erschreckend, wie sich Landtagsabgeordnete von der Lebenswirklichkeit entfernen können und die Konsequenzen ihrer eigenen Beschlüsse nicht überblicken. Denn nur auf Grundlage des geltenden KiföG konnte die Verwaltungsspitze diesen Kürzungsvorschlag in die Diskussion bringen. Die Linksfraktion bleibt dabei, dass dieser Vorschlag der Verwaltung nicht Wirklichkeit werden darf. Das KiföG wird dies nicht verhindern. Deshalb wirbt die Linksfraktion weiterhin um ein „Nein“ der Stadtvertretung zu diesem Kürzungsvorschlag.