Mindestlohn bei Auftragsvergaben städtischer Gesellschafter ist gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

„Das Bekenntnis der Stadtvertretung, die Anwendung einer Lohnuntergrenze künftig auch bei Vergaben der städtischen Betriebe vorzugeben, ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten bei den Auftragnehmern. Damit setzt die Schweriner Kommunalpolitik trotz schwieriger Haushaltslage ein weiteres Mal ein wichtiges Signal. Gute Arbeit muss mindestens so bezahlt werden, dass die Beschäftigten nicht noch auf zusätzliche Transferleistungen angewiesen sind. Es handelt sich um die untere Haltelinie im System, bessere tarifliche Regelungen sind perspektivisch notwendig und wünschenswert“, so Henning Foerster, Fraktionsvize der Linken. „Mit Verwunderung habe ich das Abstimmungsverhalten der CDU zur Kenntnis genommen. Noch im Januar 2013 beklagte deren Kreisvorsitzende polemisch, dass die Oberbürgermeisterin bei der Einführung eines Mindestlohnes zum Beispiel für Mitarbeiterinnen der Garderobe oder des Wachschutzes kalte Füße bekomme. Und nun wo es darauf ankommt, stimmen die CDU Stadtvertreter gegen den lange diskutierten Kompromissvorschlag. Kalte Füße haben demnach andere bekommen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus!