LINKE. bleibt bei der Vereinbarung zur Plakatierung

Unerfreulich findet Peter Brill, Wahlkampfleiter der LINKEN. Schwerin, das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur Wahlkampfplakatierung. „Gerne hätte ich den Touristen die Plakate in der historischen Altstadt erspart und habe mir ein anderes Urteil gewünscht. Wir akzeptieren jedoch das Urteil des Verwaltungsgerichtes und werden uns unabhängig davon an die beschlossene Vereinbarung zur Plakatierung halten. Die durch das Gerichtsurteil entstandene Möglichkeit nun auch in der gesamten Innenstadt plakatieren zu können, werden wir bewusst nicht nutzen“, so Peter Brill. Nach Ansicht der LINKEN. hätten nun leider auch die Verfassungsfeinde der NPD die Möglichkeit in der Innenstadt zu plakatieren. Peter Brill weiter: „Es ist schwer zu ertragen, dass die NPD demokratisch Elemente nutzen darf, um ihre demokratiefeindlichen Forderungen zu publizieren. Dies schadet auch dem Image der Landeshauptstadt, als weltoffene und tolerante Tourismusstadt. Einmal mehr wird deutlich, dass ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD, wie es DIE LINKE. seit Jahren fordert, unumgänglich ist.“