Innenministerium: Castor-Kreuze am Stadthaus-Eingang rechtswidrig

Das Innenministerium hat Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow  darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit dem Aushang von zwei Castor-Kreuzen im Eingangsbereich des Stadthauses gegen geltendes Recht verstoßen hat.  „Der fragliche Aushang lässt außer Acht, dass Kommunen kein allgemeinpolitisches Mandat zusteht. Zu Meinungsäußerungen oder Appellen sind kommunale Körperschaften daher nur befugt, soweit die fragliche Angelegenheit einen spezifischen örtlichen Bezug aufweist. Ein derartiger Bezug besteht im vorliegenden Fall nur insoweit, als der Castor-Transport über das Schweriner Stadtgebiet verlief“, heißt es in dem Schreiben des Innenministeriums an die Verwaltungschefin. „Ich bedauere außerordentlich, dass das Innenministerium zu dieser rechtlichen Würdigung gekommen ist und den symbolischen Protest gegen Castor-Transporte durch das Stadtgebiet Schwerin  in Form zweier gelber Kreuze als Verstoß gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes und die staatliche Neutralitätspflicht einer Oberbürgermeisterin bewertet“, so Angelika Gramkow. „Ich werde diese rechtliche Bewertung in Zukunft berücksichtigen und meinen Protest als Bürgerin außerhalb des Stadthauses kundtun.“ Zu der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme des Innenministeriums war es auf Veranlassung der Fraktionen der CDU/FDP sowie der Unabhängigen Bürger in der Schweriner Stadtvertretung gekommen.