Extrem rechte Ausrichtung der AfD seit langem offensichtlich

Zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen kann, erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Das Gericht bestätigt nun, dass die AfD ein extrem rechter Verdachtsfall ist und mit den entsprechenden geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Für zivilgesellschaftliche Initiativen ist die AfD allerdings bereits seit Jahren ein extrem rechter Beobachtungsfall. Führende Mitglieder und Funktionäre der Partei machen seit jeher keinen Hehl aus ihrer demokratie- und menschenfeindlichen Gesinnung und setzen damit die ideologischen Leitplanken der AfD. Es gibt in dieser Partei keinen gemäßigten Flügel.

Es sind keine geheimdienstliche Mittel erforderlich, um zu dieser Einschätzung zu kommen. Antifaschistische Initiativen und investigative Journalistinnen und Journalisten weisen seit vielen Jahren auf die extrem rechte Ausrichtung der AfD hin, lange bevor sich der Verfassungsschutz bequemte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Insbesondere der nun mögliche Einsatz von V-Personen ist vor dem Hintergrund der Geheimdienstgeschichte kritisch zu betrachten – viel zu häufig trug das Geld des Verfassungsschutzes dazu bei, die extrem rechte Szene zu finanzieren und damit letztlich zu stärken.“