Bund muss bei Krankenhausreform einlenken – in vorliegender Form nicht zustimmungsfähig

Zum Beschluss des Gesetzes zur Krankenhausreform heute im Bundeskabinett erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin

„Es ist unstrittig, dass bei der bundesweiten Gesundheitsversorgung drängender Reformbedarf besteht. Sie muss aus den Fängen des ökonomischen Drucks befreit werden und sich wieder am Gemeinwohl orientieren. Der dafür vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Kliniken, Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitspolitikerinnen und -politiker aller Couleur in den Ländern fordern Änderungen, sonst droht die Reform zu scheitern.

Nach dem vorliegenden Entwurf stünden insbesondere Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen vor einer unsicheren Zukunft – davon wäre Mecklenburg-Vorpommern unmittelbar betroffen. Es ist inakzeptabel, dass die Situation in Flächenländern ungenügend berücksichtigt und in unzulässiger Weise in die Planungshoheit der Länder eingegriffen wird. Bevölkerungsreiche Bundesländer können nicht der Maßstab sein.

Da die Umstrukturierung der Krankenhäuser nicht vor 2027 und die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Hilfen erst 2025 wirksam werden, braucht es noch in diesem Jahr eine sichere Krankenhausfinanzierung. In Ballungszentren mit einer hohen Krankenhausdichte hätte die Schließung eines Krankenhauses eine andere Wirkung als im ländlichen Raum – auch wegen der Erreichbarkeit, die im neuen Gesetz festgeschrieben ist. Schon allein deshalb verbietet sich eine Schließung von Krankenhausstandorten in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land braucht alle Standorte und für diese eine auskömmliche Finanzierung.“