Arbeit und Privatleben auch im Rechtsreferendariat besser vereinbar

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Es ist gut, dass in Mecklenburg-Vorpommern auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit abzuleisten. Das erhöht die Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben und schafft mehr Flexibilität in der Ausbildung.

Damit wird letztlich die juristische Ausbildung insgesamt attraktiver, was die Nachwuchsgewinnung erleichtert. Vor dem Hintergrund, dass die zahlreichen Altersabgänge in den kommenden Jahren ausgeglichen werden müssen, ist dies enorm wichtig. In Bezug auf den praktischen Teil der Ausbildung ist das Land mittlerweile sehr gut aufgestellt und im Bundesvergleich konkurrenzfähig.“