Was wird eigentlich wie gewählt?
Welche Stimmen Sie am 7. Juni alle vergeben können
Am 7. Juni werden die Kommunal- und Europawahlen stattfinden. Wahlberechtigt sind folgende Personenkreise:
Kommunalwahl:
- vollendetes 16. Lebensjahr
- deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates
- seit mindestens drei Monaten am Wohnort gemeldet
Europawahl:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates
- seit mindestens drei Monaten am Wohnort gemeldet
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte verlegt haben, können Sie sich noch beim Gemeindewahlleiter melden. Häufig reicht zur Teilnahme an der Wahl auch der Personalausweis aus, da Sie im Wählerverzeichnis registriert sind.
Die Wahllokale sind am 7. Juni zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben müssen, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie in dieser Zeit keine Möglichkeit haben, zur Wahl zu gehen, können Sie in den kommenden Tagen noch eine Briefwahl in einem der Briefwahllokale durchführen. Wenn Sie Hilfe brauchen, um zum Wahllokal zu kommen, können Sie sich auch bis Freitag an eine unserer Kreisgeschäftsstellen wenden. Wir werden dann versuchen, eine Fahrgelegenheit zu organisieren.
Wie viele Stimmen hat man?
Zur Europawahl hat man nur eine Stimme. Es wird nur eine Partei gewählt. DIE LINKE. finden Sie an zweiter Stelle auf Ihrem Wahlschein. Einfach das Kreuz machen, Wahlschein in den Umschlag, fertig.
Zur Kommunalwahl liegt es daran, wo Sie wohnen. Sie haben für jede der Wahlen drei Stimmen, mit Ausnahme der Wahl zu den Bürgermeistern. Auch bei der Kommunalwahl finden Sie uns an zweiter Stelle auf dem Wahlschein (Eventuell gibt es bei einigen Bürgermeisterwahlen Abweichungen).
| In Dörfern und kreisangehörigen Städten | In den kreisfreien Städten |
|---|---|
| 3 Stimmen für den Kreistag | 3 Stimmen für die Bürgerschaft, bzw. Rat oder Stadtvertretung |
| 3 Stimmen für die Gemeinde-, Stadtvertretung | |
| 1 Stimme für die Bürgermeisterwahl |
Kann man die Stimmen verteilen?
Bei der Kommunalwahl geht das. Sie können alle drei Stimmen einer Person geben. Es sind neben jedem Namen drei Kullern zum Ankreuzen, so dass sie Ihrer am meisten favorisierten Person alle drei Stimmen geben können.
Sie können Ihre Stimmen aber auch verteilen. Es ist möglich, dass Sie drei Kandidaten je eine Stimme geben oder einem zwei, einem weiteren eine Stimme. Sie müssen nicht alle drei Stimmen vergeben, dürfen aber keinesfalls mehr als drei Kreuze machen. Sonst wird der Wahlschein ungültig.
Die verteilten Stimmen müssen nicht alle derselben Partei gegeben werden. Natürlich sind Ihre drei Stimmen aber bei der LINKEN am besten aufgehoben.
Was ist noch wichtig?
Sie dürfen auf Ihren Wahlschein nichts anderes als die Kreuze schreiben. Jede weitere Notiz oder gar eine Unterschrift machen den Wahlschein ungültig. Die Kreuze müssen Sie so machen, dass klar ist, welchem Kandidaten die Stimme gegeben wurde. Es darf kein Zweifel bestehen, ob es sich um ein Kreuz für den Kandidaten handelt oder nicht.
Eigentlich ist es alles ganz einfach und die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind ja auch noch da. Der Aufwand lohnt sich in jedem Fall.
