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Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bleibt eine zentrale arbeitsmarktpolitische Herausforderung

Zur Veröffentlichung des Arbeitsmarktberichtes August erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster: 

 

„Mit 64200 ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1.500 oder 2,3 Prozent gesunken. Mit einer Arbeitslosenquote von aktuell 7,8 Prozent zeigt sich der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern relativ stabil. Stabil bleibt allerdings auch die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen. Aktuell sind in unserem Land 25492 oder 39,7 Prozent länger als 12 Monate ohne Job. 

Die Bundesregierung setzt seit Juli 2026 wieder stärker auf den sogenannten  Vermittlungsvorrang: Wer grundsätzlich arbeiten kann, soll möglichst direkt in Beschäftigung vermittelt werden. Gleichzeitig wurden bei den Mitwirkungspflichten die Daumenschrauben angezogen und Sanktionen bei Pflichtverletzungen verschärft.

Studien zeigen jedoch seit Jahren deutlich, dass Langzeitarbeitslosigkeit nicht primär als Motivationsproblem, sondern als komplexes Integrationsproblem behandelt werden muss. Häufige Vermittlungshemmnisse sind fehlende Qualifikationen, gesundheitliche Probleme, Schulden, Suchtprobleme, fehlende Kinderbetreuung oder eine lange Entfremdung vom Arbeitsmarkt.

Die Jobcenter auch hierzulande verfügen grundsätzlich über geeignete Instrumente wie Coaching, Schuldner- und Suchtberatung, Hilfe bei der Kinderbetreuung, Weiterbildung und geförderte Beschäftigung

Durch die Reform des § 16 e SGB II ist seit Juli 2026 zudem bei bestimmten Förderungen nicht mehr entscheidend, wie lange jemand arbeitslos war, sondern wie lange die Person bereits Leistungen bezieht. Dadurch könnten auch Menschen erreicht werden, die wegen beispielsweise Kinderbetreuung oder Integrationskursen formal nicht als langzeitarbeitslos gelten. 

Darüber hinaus gibt es weiterhin die Möglichkeit, Menschen mittels Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß § 16 i SGB II  geförderte Arbeitsangebote zu unterbreiten. Arbeitgeber können hierbei für die Beschäftigung von Menschen mit sehr langer Leistungsbezugsdauer erhebliche Lohnkostenzuschüsse erhalten. Die Förderung kann bis zu fünf Jahre laufen und durch Coaching ergänzt werden. 

Bleibt die Frage, warum es dennoch nicht gelingt, die seit Jahren verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit im Land nachhaltig zu senken. Auch die neue Landesregierung sollte daher den Dialog mit allen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik fortsetzen und ggf. auch wieder flankierende Landeshilfen prüfen.“ 

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