Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent entgegentreten
Zum Antrag „Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent entgegentreten“ erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Im gesamten Bundesgebiet wird es inzwischen als erforderlich erachtet, die Bemühungen zu verstärken, um Beamtinnen und Beamte, die durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und die Demokratie verachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Hintergrund sind häufig Chatverläufe, die ein entsprechendes Weltbild offenbaren. Aber auch konkrete Handlungen leisten dem Eindruck Vorschub, dass einzelne Beamtinnen und Beamte ihre berufliche Position nutzen, um elementare Grundwerte des demokratischen Rechtsstaates zu bekämpfen und vermeintliche politische Gegnerinnen und Gegner zu bedrohen oder zu gefährden.
Sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Disziplinarstellen stehen häufig vor dem Problem, nicht mit der gebotenen Konsequenz gegen solche Tendenzen vorgehen zu können. In der Folge verbleiben offenkundige Verfassungsfeinde bei vollen Bezügen unverhältnismäßig lange im öffentlichen Dienst. Das ist nicht hinzunehmen – insbesondere zum Schutz der weit überwiegenden Mehrzahl der Beamtinnen und Beamten, die fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht und das demokratische Gemeinwesen fördert und stärkt.
Deshalb soll das Landesdisziplinargesetz so geändert werden, dass Beamtinnen und Beamte bei entsprechenden schwerwiegenden Verstößen per Verfügung – und nicht wie bisher nach einem langwierigen Gerichtsverfahren – aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. Notwendig erscheint zudem, das Strafgesetzbuch zu ergänzen, damit das Versenden und Teilen von entsprechenden Inhalten über private Kommunikationsmittel, die bei entsprechender Öffentlichkeitswirkung den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würden, künftig als Straftat im Amt gelten.“
