Unsere Demokratie ist wehrhaft – es besteht eine historische Verantwortung
Zum Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien unterstützt wird und heute veröffentlicht wurde (www.afd-prüfen.de/), erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Meine Fraktion unterstützt die Initiative ausdrücklich, ein Verbot der extrem rechten AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das Grundgesetz sieht ein Parteienverbot als Ultima Ratio ausdrücklich vor – und zwar nicht, um politische Mitbewerber kaltzustellen, sondern um das Grundgesetz mit seinen Werten und insbesondere die Würde jedes einzelnen Menschen zu schützen und zu wahren. Ein Verbot richtet sich auch nicht gegen Wählerinnen und Wähler, wie uns die Propagandaschleudern vom rechten Rand weismachen wollen, sondern soll einer offenbar faschistoiden Partei die Mittel und Privilegien nehmen, mit denen die Grundsätze unseres Zusammenlebens aktiv bekämpft werden.
Das erbärmliche und demokratieverachtende Schauspiel, welches die AfD kürzlich bei der Konstituierung des Thüringer Landtages lieferte, offenbart glasklar: Die AfD will nicht demokratisch mitgestalten, sie missbraucht ihre Möglichkeiten, um den Parlamentarismus verächtlich zu machen und zu untergraben.
Seit ihrer Gründung im Februar 2013 treiben völkische und faschistische Kräfte systematisch die Radikalisierung der Partei voran. Planungen für rassistische Massendeportationen, Relativierung und Verherrlichung des Nationalsozialismus oder der bewusste Schulterschluss mit dem Rechtsterrorismus – Beispiele für die demokratie- und menschenverachtende Ausrichtung der AfD füllen inzwischen ganze Bücher. Ein Ende dieser Radikalisierungsspirale ist nicht abzusehen, auch nicht hier in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der AfD ist hierzulande die Identitäre Bewegung nicht nur direkt in Landtag mit eingezogen. Darüber hinaus demonstrieren führende Funktionäre die ideologische Nähe zu diesem rassistisch-menschenverachtenden Netzwerk, indem gemeinsam über einen autoritären ‚Systemwechsel‘ fantasiert wird. Meinungsführer in der Partei bekannten sich zudem mehrfach zum extrem rechten Flügel der Partei mit dem faschistischen Spiritus Rector Björn Höcke. Da ist die Einbindung und Mandatsversorgung von Aktiven aus dem Umsturznetzwerk Nordkreuz auch nur folgerichtig.
Wir müssen auch aus unserem Land den Vorstoß für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen und die dafür erforderlichen Zuarbeiten leisten. Die Verdachtsmomente für die demokratie- und verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD wiegen schwer, deshalb muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ein Verbot dieser Partei erfolgen muss. Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus besteht die historische Verantwortung, dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen.“
