Klare Regeln für Vertrauenspersonen
Zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur „Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation“ erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Der Einsatz von so genannten Vertrauenspersonen im kriminellen Milieu ist und bleibt ein Spiel mit dem Feuer, an dem sich die Verantwortlichen schon zu oft die Finger verbrannt haben. Dem Einsatz von menschlichen Quellen sind klare Grenzen und Regeln zu setzen, wenn nicht gänzlich auf dieses Ermittlungswerkzeug verzichtet werden kann. Insofern begrüßen wir die Gesetzesinitiative des Bundesjustizministers, womit der polizeiliche Einsatz von Vertrauenspersonen auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden soll.
Wir können uns auf diesem sensiblen wie brisanten Feld keine rechtlichen Grauzonen erlauben. Wie der Einsatz von Vertrauenspersonen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden außer Kontrolle geraten und sogar dem eigentlich Einsatzzweck zuwiderlaufen kann, haben auch die Vernehmungen im NSU-Untersuchungsausschuss bei uns verdeutlicht. So waren es immer wieder menschliche Quellen von Polizei und Verfassungsschutz, welche die Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut in die falsche Richtung lenkten. Statt auf die tatsächlichen Hintergründe der rassistisch motivierten Mordserie hinzuweisen, versorgten sie die Ermittler mit vermeintlich tatrelevanten Hinweisen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität.
Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung im Dezember 2022 präzisierte der Landtag erst im zurückliegenden Jahr die Regelungen für den Einsatz von polizeilichen Vertrauenspersonen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Das Bundesverfassungsgericht befürchtete, dass menschliche Quellen bei ihrem Einsatz zu tief in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eindringen könnten, was schlicht verfassungswidrig ist. Bei einer grundlegenden Überarbeitung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, kurz SOG M-V, werden wir diese gesetzlichen Vorgaben nochmals auf den Prüfstand stellen müssen.“
