SPD und Die Linke setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter ein
Zur heutigen Einbringung des Antrags zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Christian Albrecht:
„Im Mittelpunkt des Antrags stehen mehr Mitbestimmung, eine verlässliche Arbeitszeiterfassung, die konsequente Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards sowie die langfristige Schließung der größten Tariflücke im öffentlichen Dienst.
Studentische Beschäftigte betreuen Tutorien, unterstützen Forschungsvorhaben, begleiten Erstsemester beim Studienstart, bereiten Lehrveranstaltungen vor und tragen wesentlich zum Erfolg von Forschung und Lehre bei. Ohne ihre Arbeit würden viele Abläufe an unseren Hochschulen schlicht nicht funktionieren.
Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen vieler studentischer Beschäftigter weiterhin problematisch. Eine bundesweite Untersuchung mit mehr als 11.000 Befragten zeigt, dass unbezahlte Überstunden, nicht vollständig genommener Urlaub und weitere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Standards vielerorts keine Einzelfälle sind. 39 Prozent der Befragten leisten regelmäßig unbezahlte Überstunden. Besonders problematisch ist die Situation dort, wo keine wirksamen Interessenvertretungen existieren.
Wer von der nächsten Vertragsverlängerung abhängig ist, wer auf Empfehlungsschreiben hofft oder wer später wissenschaftlich weiterarbeiten möchte, fordert seine Rechte oft nicht ein. Genau deshalb brauchen wir bessere Schutzmechanismen und stärkere Mitbestimmung.
Wir würdigen ausdrücklich die Fortschritte der vergangenen Jahre. Mit der Einführung einer Regelvertragslaufzeit von zwölf Monaten sowie steigenden Mindeststundenlöhnen sind wichtige Verbesserungen erreicht worden. Diese Erfolge sind maßgeblich dem jahrelangen Engagement von Gewerkschaften, Beschäftigten und den TVStud-Initiativen zu verdanken.
Diese Fortschritte sind wichtig. Sie ersetzen jedoch keinen Tarifvertrag. Richtlinien und schuldrechtliche Vereinbarungen schaffen keine einklagbaren Rechte. Solange studentische Hilfskräfte nicht denselben Schutz genießen wie andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, besteht weiterer Handlungsbedarf.
Besonders wichtig ist darüber hinaus die Stärkung demokratischer Mitbestimmung an den Hochschulen. Mit dem neuen Personalvertretungsgesetz erhalten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte künftig eigene gewählte Interessenvertretungen und stärkere Beteiligungsmöglichkeiten. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mitbestimmung und besseren Arbeitsbedingungen an den Hochschulen unseres Landes. Gute Wissenschaft braucht gute Arbeitsbedingungen. Gute Hochschulen brauchen faire Beschäftigung. Und ein moderner öffentlicher Dienst muss Vorbild sein.“
