Whistleblower-Gesetz soll hinweisgebende Personen schützen
Zur heutigen Anhörung eines Gesetzentwurfs über die Einrichtung interner Meldestellen für hinweisgebende Personen im kommunalen Bereich (Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetzes M-V) im Rechtsausschuss erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:
„Nach der heutigen Anhörung der Sachverständigen zum sogenannten Whistleblower- Gesetz wird der Rechtsausschuss den Entwurf zeitnah weiter beraten, um das Gesetz möglichst rasch zu verabschieden. Die Anhörung hat gezeigt, dass einige Details in der Umsetzung noch einmal diskutiert und abgestimmt werden müssen.
Grundsätzlich stößt der Entwurf auf Zustimmung, das Gesetz muss ohnehin verabschiedet werden, es handelt sich um die Umsetzung einer geltenden EU-Richtlinie. Das ‚Whistleblower-Gesetz‘ soll in erster Linie Personen schützen, die Verstöße gegen geltendes Recht melden wollen. Kommunen und Arbeitgeber des öffentlichen Sektors müssen entsprechende interne Meldestellen einrichten und möglichst anonyme Verfahren gewährleisten.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die Lage des Wikileaks-Gründers Julian Assange aufmerksam machen. Die Linksfraktion unterstützt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Journalisten, über dessen Auslieferung an die USA in London verhandelt wird. Das darf nicht geschehen, denn dort droht ihm eine massive Strafe wegen seiner Enthüllungen u.a. über begangene US-Kriegsverbrechen. Die Pressefreiheit ist bedroht, investigativer Journalismus ist aber ein Grundpfeiler der unabhängigen Berichterstattung und wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie.“
