Schutz vor demokratiefeindlichen Blockaden und unwürdigen politischen Machtspielen
Zur Vorlage eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landungsverfassungsgerichtsgesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin:
„Das Landesverfassungsgericht muss vor demokratiefeindlichen Blockaden und unwürdigen politischen Machtspielen geschützt werden. Die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben heute dem Landtag einen Entwurf zur Änderung der Verfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgelegt.
Aus Sicht der Linksfraktion ist es geboten, die Handlungsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts durch verfassungsrechtliche Vorgaben besonders zu schützen. Die Blockadesituation um die Besetzung des Richterwahlausschusses im Thüringer Landtag und damit die Gefahren für eine handlungsfähige Justiz, zeigt deutlich, dass es höchste Zeit ist, für die demokratische Resilienz des Landesverfassungsgerichts zu sorgen.
Wir schlagen deshalb vor, für den Fall, dass sich der Landtag nicht auf eine notwendige Nachbesetzung einigen kann, einen Ersatzwahlmechanismus einzuführen. Dieser soll vorsehen, dass das Landesverfassungsgericht selbst drei Kandidat:innen für das zu besetzende Richteramt vorschlägt. Über diese Vorschläge entscheidet anschließend der Landtag mit absoluter Mehrheit.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat bereits entsprechende Vorsorge getroffen und seine Landesverfassung angepasst. Dort aufgrund interfraktioneller Abstimmungen, im Übrigen auch zwischen CDU und Linken.
Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern konnten sich die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen. Wir setzen auf eine konstruktive und wohlwollende Begleitung durch die Gruppe der FDP.
Zugleich fordern wir die CDU-Fraktion auf, sich ihrer Verantwortung für die Stabilität demokratischer Institutionen, insbesondere für die Handlungsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts, bewusst zu werden, sich konstruktiv in den parlamentarischen Beratungsprozess einzubringen und einer notwendigen Verfassungsänderung nicht im Wege zu stehen.“
