Polizei-Befugnisse teilweise verfassungswidrig

Michael NoetzelPressemeldungen

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig sind, erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel

„Für meine Fraktion ist es keine Überraschung, dass die Karlsruher Richter Teile des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) des Landes als verfassungswidrig einstufen, weil sie gegen eine Reihe von Grundrechten verstoßen. Die Linksfraktion und das breit getragene Bündnis ‚Sogenannte Sicherheit‘ haben bereits vor Verabschiedung im Jahr 2020 auf die Verfassungswidrigkeit der ausgeweiteten Befugnisse hingewiesen.

Das damalige CDU-geführte Innenministerium hat wissentlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geopfert – einen elementaren Grundsatz unseres Rechtsstaates. Aus meiner Sicht ist es äußerst fragwürdig, Gesetze auf den Weg zu bringen, die bewusst übers Ziel hinausschießen, um von Gerichten die verfassungsmäßigen Grenzen ausloten zu lassen. Das ist keine Politik, die sich mit Augenmaß an den tatsächlichen Bedarfen orientiert, sondern sicherheitspolitischer Fanatismus.

Wir müssen u.a. die Privatsphäre von Personen, insbesondere wenn diese nicht zum Zielobjekt staatlicher Überwachung geworden sind, respektieren und schützen – das unterscheidet uns nicht zuletzt von autoritären Regimen. Ich danke und gratuliere den Beschwerdeführern und Anwältinnen, die bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen sind, um die Rechtswidrigkeit des SOG feststellen zu lassen. Jetzt müssen wir die die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung des SOG zügig vorantreiben und es schnellstmöglich verfassungskonform ausgestalten.“