Novellierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes stärkt Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern
Zur heutigen ersten Lesung im Landtag erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin:
„Mit der Novellierung und Modernisierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes stärkt Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung. Das Verfahren wird bürgerfreundlicher gestaltet und die praktische Nutzung wird erleichtert.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung der öffentlichen Petition. Künftig können Petitionen im Internet veröffentlicht und von anderen Bürgerinnen und Bürgern mitunterzeichnet werden. Erreicht eine Petition mindestens 1.000 Unterstützende, soll eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss stattfinden. Dadurch wird transparenter sichtbar, wo aus Sicht der Bevölkerung politischer Handlungsbedarf besteht und wie die Regierung damit umgeht.
Darüber hinaus wird eine Ombudsstelle für Diskriminierung geschaffen, um Betroffenen eine zusätzliche Anlaufstelle zu bieten und die Rechte von Betroffenen zu stärken.
Auch die parlamentarische Arbeit wird durch die Reform verbessert. Petitionen können künftig direkt an thematisch zuständige Fachausschüsse des Landtages übergeben werden, sodass dort unmittelbar Stellungnahmen eingeholt werden können. Dieses Verfahren soll die Bearbeitung effizienter gestalten und Anliegen schneller in die fachliche Beratung bringen.
Weitere Neuerungen betreffen den Zugang für Bürgerinnen und Bürger in besonderen Einrichtungen: Der Petitionsausschuss soll künftig mindestens einmal pro Legislaturperiode Sprechstunden in jeder Justizvollzugsanstalt anbieten; zusätzlich können bei Bedarf Sprechstunden in Heil- und Pflegeanstalten stattfinden.
Die Reform stellt damit einen wichtigen Schritt dar, um das Petitionswesen zeitgemäß weiterzuentwickeln, Bürgeranliegen sichtbarer zu machen und die demokratische Beteiligung im Land zu stärken.“
