Mehrwertsteuer-Befreiung für Musik und Tanz erhalten – Kultur stärken
Die Linksfraktion wird auf der kommenden Landtagssitzung den Antrag „Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen beibehalten“ einbringen. „Die Förderung der freien kulturellen Bildungseinrichtungen ist ebenso wichtig wie der Erhalt der öffentlichen Einrichtungen“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin, am Montag. „Sie müssen uns gleich viel wert sein.“
„Die Bundesregierung plant im Zuge einer Steuerrechtsänderung, dass diese Angebote künftig mit dem vollen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent belegt werden sollen“, erläutert Koplin den Hintergrund der Initiative. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die geltende Mehrwertsteuerbefreiung bestehen bleibt. „Aus unserer Sicht muss das gesamte kulturelle Bildungsangebot flächendeckend erhalten bleiben. Gerade im ländlichen Raum sind private Schulen oft die einzige Möglichkeit für Kinder, ein Musikinstrument zu erlernen, gemeinsam mit anderen Kindern zu musizieren, zu singen oder zu tanzen, weil die nächste staatliche Schule zu weit weg ist und die Wartelisten voll sind.“
Die Kosten der Steuerbelastung würden unweigerlich an die Nutzerinnen und Nutzer weitergereicht und damit würde eine zusätzliche Hürde aufgebaut.
„Wenn sich viele Familien den Unterricht nicht mehr leisten könnten, wären Schulen gezwungen zu schließen. Der volle Mehrwertsteuersatz wäre deshalb auch wirtschaftsfeindlich“, sagte Koplin. „Im Interesse der Stärkung von Kunst und Kultur auch in Mecklenburg-Vorpommern gehe ich davon aus, dass sich die Koalitionsfraktionen diesem Anliegen nicht verschließen werden.“
