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Kein Bauernopfer, sondern Verantwortungsträger

Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten und weiterer rechtsterroristischer Strukturen in M-V, erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel: 

„Die Worte des ehemaligen LKA-Direktors Ingolf Mager zeugen von Größe und sind selten zu vernehmen. Er hat in seiner heutigen Zeugenvernehmung Verantwortung für die Skandale im SEK übernommen. Die Bezeichnung als Bauernopfer weist er zurück.

Es entstand durchaus der Eindruck, dass er mit Auffliegen des Nordkreuz-Netzwerks und nach den ersten Hinweisen auf den koordinierten Munitionsdiebstahl aus dem LKA mit Nachdruck aufklären wollte. Dennoch kam es in seiner Zeit als LKA-Direktor zu kriminellen Umtrieben und rassistischen Chatverläufen von Beamten des SEK. Zu einer konsequenten Ahndung von nicht zu rechtfertigenden Vorfällen kam es nicht. So machte Marko Groß unbeschadet weiter Karriere, selbst nachdem 2009 ein Kollege meldete, dass er eine Reichskriegsflagge in seiner Garage zur Schau stellte und es weitere Hinweise auf seine extrem rechte Gesinnung gab.

Mager zufolge habe das LKA M-V im Zuge der Nordkreuzermittlungen vonseiten der Bundesbehörden zu wenig Informationen erhalten, um eigeninitiativ tätig werden zu können. Er hätte zudem einen anderen und durchaus sensibleren Umgang mit den Personen der Nordkreuzfeindesliste verfolgt, als es vom Innenministerium vorgesehen war. Anders als der Generalbundesanwalt wollte Mager zudem das Netzwerk hinter den beiden Hauptbeschuldigten, Jan-Hendrik H. und Haik J., ausleuchten.

Die Aussage des zweiten Zeugen der heutigen Sitzungen, ein Beamter des Bundeskriminalamtes, stützte diesen Ansatz. Er bestätigte, dass aus kriminalistischer Sicht durchaus eine Vereinigung hinter den Aktivitäten festzustellen war. Die juristische Bewertung oblag jedoch dem GBA. Er trägt damit schlussendlich die Verantwortung für die Nichtverfolgung des Nordkreuz-Netzwerks. Aus weiteren Aussagen des Zeugen erhärtet sich zudem der Verdacht, dass es zu weiteren Ermittlungspannen gekommen sein könnte. Der Zeuge konnte allerdings nicht sagen, ob dadurch Beweismittel verlorengegangen sein könnten.“

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