Kann die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie noch abgewendet werden?
Zur Verweisung des Wachstumschancengesetzes an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:
„Es ist gut, dass die Länderkammer das Wachstumschancengesetz heute zur grundlegenden Überarbeitung an den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. Für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern machte Finanzminister Dr. Heiko Geue deutlich, dass es nicht wirtschaftsförderlich sei, ab Januar die Umsatzsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent anzuheben. Das stehe auch im krassen Gegensatz zur Aussage des Bundesfinanzministers Christian Lindner, Steuern nicht anheben zu wollen. Zumal er noch vor wenigen Tagen äußerte, dass er bereit gewesen wäre, den niedrigen Steuersatz zu verlängern, aber die weiteren Ampelbeteiligten andere Prioritäten gehabt hätten.
Jetzt besteht zumindest eine kleine Chance, den niedrigen Umsatzsteuersatz doch noch zu verlängern. Gerade im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und einem Land mit niedrigen Einkommen hat ein Drehen an der Preisspirale verheerende Folgen. Die Preissteigerungen können nicht abgefangen werden. Es besteht die Gefahr, dass Restaurants aufgeben oder ihre Angebote noch weiter einschränken müssen. Das würde eine Abwärtsspirale im so wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus in Gang setzen. Zudem können immer weniger Menschen im Land noch höhere Preise schultern. Das gilt nicht nur für Restaurantbesuche, sondern vor allem auch Schul-, Kita und Kantinenessen.
Hauptgründe, warum die Bundesländer dem Gesetz so nicht zustimmen können, sind die Tatsachen, dass statt gezielter Konjunkturimpulse das Gießkannenprinzip vorherrscht sowie rund zwei Drittel der ausbleibenden Steuereinnahmen Länder und Kommunen betreffen würden. Ein Gesetz in dieser Form ist strikt abzulehnen.“
