Gesundheitsversorgung soll gesichert werden
Zum heute vom Landtag beschlossenen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz (GVUG M-V) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin:
„Mit dem Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz löst die rot-rote Landesregierung das Landarztgesetz ab und weitet dessen Wirkungsmöglichkeiten auf Absolvent:innen der Zahnmedizin sowie der Pharmazie aus, um diese für den Verbleib in unserem Land zu gewinnen. Eine Möglichkeit, die jungen Menschen für unser Land zu gewinnen, besteht in einer Zulassungsregelung für Landeskinder. Ein anderer Schlüsselpunkt ist eine gute Betreuung der Studierenden an den Universitäten – hier gibt es noch Reserven – und ein Dritter sind die Bedingungen vor Ort in den medizinischen Einrichtungen und im Wohnumfeld, in den Gemeinden.
Mecklenburg-Vorpommern steht bei der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung vor mehreren Herausforderungen: einer höheren Anzahl potenzieller Patient:innen stehen weniger Ärzt:innen gegenüber, die zudem eine geregelte Arbeitszeit haben möchten und außerdem leben wir in einem Flächenland mit sinkender Bevölkerung.
Der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt wird Entlastungen bringen, aber wir werden immer Ärzt:innen brauchen, die sich der medizinischen Versorgung der Patient:innen annehmen. Die hier und da, beschworene Ära einer Medizin ohne ärztliches Personal ist eine Mär.
Deutschlandweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell so viele Ärzt:innen wie nie zuvor. Die Zahl berufstätiger Ärzt:innen hat sich seit 1990 um mehr als 83 Prozent erhöht und lag im Jahr 2024 bundesweit bei 437.200. Die Zahl der Ärzt:innen ohne ärztliche Tätigkeit hat sich im gleichen Zeitraum fast verdreifacht und belief sich 2024 auf 143.700 Ärzt:innen.
Aktuell haben wir in M-V 2.358 niedergelassene Haus- und Fachärzt:innen. Vor Jahren waren es ca. 2.100. Die Zahl offener Hausarztsitze hat sich von ca. 120 auf gegenwärtig 81 verringert. Trotz dieser Entwicklung und vielfacher Förderungen haben wir ein Problem, Arzt-Sitze zu besetzen oder aber den Patient:innen den Zugang zum Haus- oder Fachärzt:innen zu ermöglichen.
Bei der Vergabe von Arztsitzen ist vor allem auch der Bund in der Pflicht. Er muss unter anderem die Vergabe-Kriterien zeitgemäß anpassen.
Fest steht, wir brauchen weitere Schritte und Lösungen, um die medizinische und pharmazeutische Versorgung in der Fläche in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft sicherzustellen. Bei letzterer spricht sich meine Fraktion zum Beispiel für eine Begrenzung des Apothekenversandhandels aus, wie er in 19 EU-Ländern praktiziert wird.“
