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Feinde der Demokratie dürfen Gremien und Institutionen nicht aushöhlen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Nichtwahl von AfD-Bundestagsabgeordneten zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen rechtens ist, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Wir begrüßen das Karlsruher Urteil. Hier in Mecklenburg-Vorpommern haben wir allerdings eine andere gesetzliche Regelung als im Bund. Während bei uns zwar das Präsidium gewählt wird, erfolgt die Bestellung der Ausschussvorsitzenden nach Stärke der Fraktionen.

Es bleibt unsere Aufgabe, die Geschäftsordnung des Landtags laufend auch dahingehend zu überprüfen, wie Feinde der Demokratie aus verantwortungsvollen Positionen ferngehalten werden können – damit diese unsere Gremien und Institutionen und nicht aushöhlen.

Das Urteil ist auch ein deutlicher Hinweis für die kommunalen Vertretungen, dass eine Fraktion nicht allein aufgrund ihrer Größe einen Rechtsanspruch auf bestimmte Positionen hat. Darüber entscheidet allein der Souverän.“

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