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Endlich – nichtakademische Gesundheitsberufe werden schulgeldfrei!

Zur Umsetzung der Vereinbarung der rot-roten Landesregierung zur Schulgeldbefreiung für nichtakademische Gesundheitsberufe erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Mehr als fünf Jahre hat meine Fraktion darum gerungen, die Ausbildung von Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, medizinisch- bzw. pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten, Logopädinnen und Logopäden sowie weiteren Berufen an nichtstaatlichen Berufsschulen von der Zahlung eines Schulgeldes zu befreien. Jetzt ist es endlich so weit – auch bei uns kommt die Schulgeldbefreiung für die nichtakademischen Gesundheitsberufe. Dafür werden wir ab 2024 jährlich 3 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

Andere Länder haben dies längst getan, was auch dazu geführt hat, dass viele junge Menschen ihre Ausbildung nicht in Mecklenburg-Vorpommern absolvierten und oft für eine Beschäftigung hier im Land verloren waren. Angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels war dies eine fatale Entwicklung, die wir jetzt endlich stoppen. Es zeigt sich erneut: Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können sich darauf verlassen, dass Rot-Rot bestehende Missstände im Land angeht und die Probleme löst.

Die Schulgeldfreiheit hat aus Sicht meiner Fraktion gleich fünffach positive Folgen:

  1. Es wird langfristig für Fachkräftenachwuchs in den nichtakademischen Gesundheitsberufen gesorgt und so die gesundheitliche Versorgung auf diesen Gebieten gesichert.
  2. Wir bieten jungen Menschen in unserem Land eine berufliche Perspektive.
  3. Wir bauen Hürden ab, die den Weg zu diesen wichtigen Berufen verbauen.  
  4. Die zukünftigen Fachkräfte werden angesichts steigender Zahlen ärztlicher Verordnungen die in diesen Bereichen Beschäftigen entlasten und so auch Erkrankungen vorbeugen.
  5. Wir stärken den Ausbildungs- und Arbeitsstandort Mecklenburg-Vorpommern und damit auch die Wertschöpfung im Land.

Nun ist die Bundesregierung wieder am Zug, die eine bundeseinheitliche Regelung ab 2026 versprochen hat.“

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