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Bürokratieentlastung: Linksfraktion schlägt Enquetekommission „Bürokratieabbau“ vor

Anlässlich des heute im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetzes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin:

„Das heute im Landtag beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz ist ein wichtiger, jedoch lediglich erster Schritt, hin zu einer konsequenten und dauerhaften Entbürokratisierung. Es listet 93 substanzielle und konkrete Entlastungsmaßnahmen auf. Hierdurch kommt es zur Reduzierung von Genehmigungs- und Anzeigeerfordernissen. Die Maßnahmen gehen einher mit konsequenter Digitalisierung von Vorlagen und Verwaltungsprozessen. All das geschieht unter Beibehaltung von Erfordernissen zum Schutz von Betroffenen.

Die Diskussion des Gesetzentwurfs hat gezeigt, dass der eingeschlagene Weg, Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, allgemein begrüßt wird. Gleichwohl gibt es zu den Maßnahmen unterschiedliche Auffassungen. Der soziale Bereich fühlt sich unterrepräsentiert. Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren, dass man mehr Zeit zum Prüfen und Bewerten der Vorschläge hätte haben sollen. Hingegen kommt aus den Reihen der Unternehmen, dass die Maßnahmen nicht abrechenbar genug wären und es an präzisen Zielvorgaben fehle.

Weil all die Einwendungen bedenkenswert sind, schlägt die Linksfraktion vor, in der nächsten Legislaturperiode eine Enquetekommission ‚Bürokratieabbau‘ einzurichten. Diese könnte in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2027 ihre Arbeit beginnen und nach dem Vorbild der Enquetekommission ‚Zukunft der medizinischen Versorgung in MV‘ zeitlich auf maximal 12 Monate beschränkt werden. 

Eine solche Enquetekommission hätte gleich mehrere Vorteile. Einerseits würde sie die Erfahrungen mit dem heute verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz bereits auswerten können. Andererseits könnten die verschiedenen Branchenvertreter und Interessengruppen in dem parlamentarischen Gremium, das sich aus Abgeordneten und Experten zusammensetzen würde, systematisch die Maßnahmen in den Blick nehmen, die als Nächstes folgen müssen, um von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Im Ergebnis könnte das zweite Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden.“

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