Ist der Oberbürgermeister der Weihnachtsmann?

Die Antwort auf seine Frage zum Stand der Kostenerstattung im Bereich der Anträge zur Schülerbeförderung bezeichnet Peter Brill, Mitglied des Sozialausschusses für die Linksfraktion, als „sozialpolitische Bankrotterklärung“.

Brill hatte gefragt, wie viele Anträge auf Kostenerstattung im letzten Schuljahr im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung gestellt wurden, wie viele davon genehmigt wurden und in wie vielen Fällen die finanziellen Mittel schon ausgereicht wurden.

Der Oberbürgermeister informierte, dass 887 Anträge gestellt und davon 524 Anträge positiv beschieden wurden. In keinem einzigen Fall ist bisher eine Auszahlung erfolgt. Weiter führt die Antwort aus: „Die Auszahlungen aller eingereichten Wochen- und Monatsfahrkarten sollen bis zum 31.12.2018 erfolgt sein.“

Peter Brill reagiert sichtlich verärgert: „Vielleicht denkt der Oberbürgermeister auch, dass sich Eltern und Kinder über ein Weihnachtsgeschenk freuen. Bei den Erstattungen handelt es sich aber nicht um ein Geschenk, sondern um einen Rechtsanspruch. Die Übernahme von Kosten zur Schülerbeförderung betrifft auch finanziell schwache Familien, wie zum Beispiel den alleinerziehenden Vater aus dem Mueßer Holz, der sich an mich gewandt hat. Für ihn und seine Kinder ist jeder Euro wichtig. Wie lange sollen Familien in finanziellen Nöten noch auf ihr Geld warten?

Angesichts dieser Sachlage erwarte ich, dass die Auszahlung der Mittel schneller erfolgt. Der Oberbürgermeister muss sich nicht zum Weihnachtsmann erhöhen. Er muss Verwaltungshandeln im Interesse der in Schwerin lebenden Menschen organisieren und sicherstellen.“