Entlassung der kompletten Ballett-Kompanie durch neue Tanzdirektorin

SchwerinStadtfraktionPressemeldungen

Ab Sommer 2021 übernimmt Xenia Wiest als Choreografin sowie Direktorin das Tänzer*innen-Ensemble am Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin • so gut wie alle Tänzer*innen (12 von 14) werden auf die Straße gesetzt und mussten sich zuvor noch dem in der Branche üblichen «Nicht-Verlängerungsgespräch» stellen • der Umgang des Hauses mit den betroffenen Künstler*innen unter dem neuen Intendanten Hans-Georg Wegner ist ein Skandal (diesen Fakt macht nicht besser, dass mittels derartiger Praxis durchaus auch andernorts in der Kulturbranche verfahren wird) • vor dem Hintergrund der Corona-Lage sollte auch die Landeshauptstadt Verantwortung für die Tänzer*innen übernehmen, auch wenn das Land seit kurzem die Geschicke des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin lenkt!

 

Hintergrund

„Wo immer Menschen mitten in der Pandemie auf’s berufliche Abstellgleis geschoben werden, so ist dies in allen Branchen hart,“ sagt Dr. Daniel Trepsdorf, Mitglied der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Kulturausschusses der Landeshauptstadt, „aber wenn man sie noch menschenunwürdig aus rein juristischen Gründen zu einem «Nicht-Verlängerungsgespräch» einlädt, vor welchem die Entscheidung zur Entlassung der Künstler*innen bereits feststeht, ohne sich von ihren tänzerischen, choreografischen oder technischen Qualität zu überzeugen, dann ist es ein veritabler Skandal! Das Vorgehen ist symptomatisch für die Zustände im laufenden Kulturbetrieb der Bundesrepublik, wo Hungerlöhne, Kettenbefristungen, wenig bis gar keine Planungssicherheit sowie prekäre Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind.“

So ist es offenbar jüngst mit dem Tanzensemble am Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin geschehen. Dies weiß u.a. Tänzer Richard Jones zu berichten, der ebenfalls auf die Straße gesetzt wurde, und der ein Sprachrohr für seine Kolleg*innen in der Kompagnie darstellt. Viele betroffene Künstler*innen trauen sich nicht, die Zustände auf deutschen Bühnen anzuprangern, weil sie sich davor fürchten, als „unvermittelbare Querulanten*innen“ zu gelten, die das „heilige Nest der Häuser der Hochkultur“ beschmutzen, weil sie den Finger in die Wunde legen. 

 

Wenn Menschen so umrangiert, abgeschoben und erniedrigt werden, dann steht fest, dass der geltende Tarifvertrag NV Bühne, der die Möglichkeit regelt, dass Künstler*innen über mindestens 15 Jahre hinweg immer wieder nur befristet eingestellt und grundlos gekündigt werden können, nicht mehr zeitgemäß ist. Tatsache ist, dass nach deutschem Recht, auch nach dem hier greifenden Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), wie auf dem Boden der Europäischen Union generell unbefristete Arbeitsverhältnisse der Regelfall sein sollen. Jedoch ist in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 des TzBfG vorgesehen, dass auch häufigere Befristungen möglich sind, wenn die „Eigenart der Arbeitsleistung“ dies rechtfertigt. So genannte Kettenbefristungen sind die Folge. Das Recht der Hausintendanz auf „künstlerische Freiheit“ und ein nicht selten bemüht unterstelltes „Recht des Publikums auf Abwechslung“ werden hier schlicht über die Freiheits- und Sicherheitsrechte der künstlerischen Arbeitnehmer*innenschaft gestellt. Das sieht auch der ehem. Tänzer und Jurist Friedrich Pohl genauso. – Trepsdorf zu diesem Punkt: „Das Flutwasser wogt hoch auf den Bühnen sowie in den Orchestergräben der Republik. Und nicht wenigen Kulturschaffenden steht es bereits bis unter die Augenbrauen! Das sollten wir mitbedenken, wenn wir uns als Publikum im akkuraten Zwirn und recht fein aufgehübscht alsbald wieder ins Theaterfoyer setzen, um uns an der Kunst zu erfreuen. Auch die Eintrittskarte zum Schweriner Theaterball mit seinen illustren, wohlbetuchten Gästen, könnte sich kaum ein Schauspieler oder Tänzer vom kargen Lohn leisten, wenn er diesen entrichten müsste.“  

 

Noch immer unterstehen die Tänzer*innen an den meisten Häusern der Republik einer fatalen Systemlogik sowie einem Regelungsregime, dass Tanzdirektor*innen oder der Intendanz eine quasi feudale Verfügungsgewalt über die Ballett-Tänzer*innen einräumt. An dieser Stelle sind der neue Intendant Hans-Georg Wegner sowie Xenia Wiest als künftige Direktorin das Tänzer*innen-Ensembles am Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin gefragt, neue, sozialere Wege zu gehen. Zudem herrscht ein Zweiklassensystem der Sparten, das überwunden werden muss: So genießen etwa Orchestermusiker zumeist gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Mechanismen, die die Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite sicherstellen, sind hingegen für darstellende Bühnenkünstler*innen oft nicht existent oder greifen zu kurz. Vielleicht kann hier die europäische Rechtsprechung helfen, wie Jurist Friedrich Pohl kürzlich herausarbeitete: Im Oktober 2018 gab der Europäische Gerichtshof einer italienischen Gruppentänzerin Recht, die auf den Bestand eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit der Opera di Roma geklagt hatte.

 

„Auch Kulturschaffende und Künstler*innen brauchen endlich ein Mindestmaß an beruflicher Sicherheit sowie eine Mitarbeitendenvertretung, die auf Augenhöhe mit der Intendanz zu verhandeln in der Lage ist,“ mahnt Dr. Trepsdorf, „denn sonst verkommt die vielgepriesene künstlerische Entscheidungsfreiheit, die die Hausspitze samt Spartendirektion gern betont, zur bloßen Freiheit des einen, Verfügungsgewalt und Macht über andere zu administrieren. Diese Form struktureller Gewalt ist auf deutschen Bühnen allerdings zur ‚branchenüblichen Alltagstragödie‘ pervertiert.“