Wohlfahrtsgesetz zu ungenau und mit zu vielen Risiken

Torsten KoplinPressemeldungen

Im Ergebnis des Parlamentarischen Abends der Linksfraktion zum  Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz der Landesregierung, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Der Austausch mit Vertretern der vom Gesetz betroffenen Strukturen, den Beratungsstellen, den Kommunen sowie der LIGA, hat unsere Kritik an dem Gesetz bestätigt. Vieles sei zu ungenau formuliert, nicht greifbar genug, und berge deshalb viele Risiken und Unwägbarkeiten bei der Umsetzung. Anderes sei geradezu abwegig, wenn die Landesregierung beispielsweise das Ziel ausgibt, mit dem Gesetz ‚gute Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in der sozialen Arbeit im Land‘ schaffen zu wollen und gleichzeitig weiterhin ortsübliche Löhne, die oft weit unter Tarif liegen, für qualifizierte Fachkräfte als angemessen anerkennt.

Das Gesetz muss an vielen Stellen nachjustiert und die Umstellung der Finanzierung der Beratung um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden, da die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durch ihre sozialen Fachdienste im kommenden Jahr mehr als ausgelastet sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten nicht überfordert und die notwendigen Hilfe- und Beratungsangebote nicht in ihrer Existenz gefährdet werden.“