Weitere Einmalzahlung eines Heizkostenzuschusses im Wohngeld nötig

Jeannine RöslerPressemeldungen

Zur heute von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgestellten energiepolitischen Maßnahmen des Bundes erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Es ist allerhöchste Zeit, dass eine große Wohngeldreform auf den Weg gebracht wird. Angekündigt wurde, dass sie weit mehr Menschen als bislang erreichen, eine Heizkostenkomponente enthalten und ab 2023 Haushalte von hohen Wohnkosten entlasten soll. Jetzt gilt es, das auch zügig in die Tat umzusetzen.

Die einmalige Heizkostenpauschale, die Teil bisheriger Entlastungspakete ist, kommt gerade erst bei den Bezieherinnen und Beziehern von Wohngeld an. Diese Einmalzahlung wird jedoch nicht alle erfolgten Kostensteigerungen und die weiterhin steigenden Heizkosten abfedern können. Weitere Preissteigerungen für Gas wurden für den Herbst aufgrund der Bundesunterstützung des großen Gasimportunternehmens Uniper bereits angekündigt.

Es gilt zu verhindern, dass viele der bislang Wohngeld Beziehenden in Hartz IV oder die Grundsicherung abrutschen. Denn bisher bildet die Kaltmiete die Grundlage für die Berechnung des Wohngelds. Deshalb muss eine weitere Einmalzahlung eines Heizkostenzuschlags noch in diesem Jahr überbrückend auf den Weg gebracht werden.

Unabdingbar ist zudem das Aussetzen von Wohnungskündigungen sowie Strom- und Gassperren aufgrund säumiger Zahlungen. Zunehmend reicht bei vielen Menschen das Einkommen nicht mehr, um Miete, Energie und den sonstigen Lebensunterhalt bestreiten zu können.“