Vorbeugen ist besser als heilen, aber nicht jeder Zweck heiligt die Mittel

Zur heutigen Anhörung zur SOG-Novelle im Innenausschuss des Landtags erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Gegen eine Verbesserung von vorbeugenden Möglichkeiten der Polizei zur Bekämpfung von Straftaten oder zur Vermeidung von Straftaten ist nichts einzuwenden. Ausufernde Eingriffe in Persönlichkeitsrechte unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr sind allerdings entschieden abzulehnen. Vorbeugen ist besser als heilen, aber nicht jeder Zweck heiligt die Mittel.

So war auch heute kein Grund zu hören oder zu erkennen, warum beispielsweise Online-Durchsuchungen zwingend notwendig wären. Dort, wo es solche technischen Eingriffsmöglichkeiten bereits gibt, wie in Hessen, beläuft sich die Anwendung auf null. Zwingend notwendig? Eine überzeugende Antwort blieb heute aus.

Wir sehen uns daher in unserer ablehnenden Haltung bestätigt. Auch andere unserer Kritikpunkte fanden sich in den Stellungnahmen der meisten Angehörten wieder: zu ausufernd, schwer les- und handhabbar, ein Sammelsurium von Maßnahmen, zusammengeschrieben aus allen möglichen anderen Landesgesetzen, ohne dass sich der Bedarf für Mecklenburg-Vorpommern wirklich ableiten lässt. Nicht zuletzt stimmen wir dem Bund Deutscher Kriminalbeamter uneingeschränkt zu: Der Gesetzentwurf eignet sich nicht, gegenüber der Landespolizei verlorengegangenes Vertrauen zurückzuerlangen.“