Volksbefragung in öffentlicher Anhörung durchgefallen

Jacqueline BernhardtSimone OldenburgPressemeldungen

Zur heutigen Anhörung zur Verankerung von Volksbefragungen in der Landesverfassung erklären die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg, und sowie die rechts- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt: 

Oldenburg: „Die Mehrheit der Sachverständigen haben zum Teil schwerwiegende Kritik an dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU geübt. Die geplante Volksbefragung ist demnach vor allem ein Machtinstrument der Regierenden, die Opposition wird klar geschwächt. Mehrere Anzuhörende machten deutlich, dass auch die kürzlich erlassene Verwaltungsvorschrift über die Durchführung eines verbindlichen Projekttages an Schulen ‚Volksbefragung – Wählen ab 16‘ die Missbrauchsgefahren eines solchen Instrumentes aufzeige. Hier werde per Verordnung Parteipolitik gemacht.“

Bernhardt: „In der Anhörung wurde ganz deutlich, dass die bestehenden Instrumente der direkten Demokratie, insbesondere Volksbegehren und Volksentscheid, gestärkt werden sollten. Das vermag die qualifizierte Volksbefragung nicht, da die Frage vorgegeben wird und ein dann erfolgtes Votum nicht bindend ist – weder für den Landtag noch für die Landesregierung. Zudem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, so die Anzuhörenden. Insofern war es wenig förderlich, dass geladene Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes der Anhörung fernblieben.

Ein Beitrag zur Stärkung der direkten Demokratie ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen. Dafür ist weder eine Verfassungsänderung noch eine Volksbefragung erforderlich. Meine Fraktion wird voraussichtlich in der Novembersitzung des Landtags einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Mal sehen, ob die SPD wieder kneift.“