Überall Einzeltäter und nirgends ein rechtsterroristisches Netzwerk

Peter RitterPressemeldungen

Zum heutigen Prozessauftakt gegen den ehemaligen SEK-Beamten und mutmaßlichen Nordkreuz-Gründer Marko G. vor dem Landgericht Schwerin erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Vor dem Landgericht wird wohl keine Rolle spielen, dass der Angeklagte, der Unmengen an Munition und Waffen gehortet haben soll, auch Chef des mutmaßlich rechtsterroristischen Nordkreuz-Netzwerkes gewesen sein soll. Ebenso wenig interessiert es das Gericht offenbar, dass der Generalbundesanwalt gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder ermittelt, die Feindeslisten angelegt und geplant haben sollen, am Tag X missliebige Menschen zu töten. Der Generalbundesanwalt hatte erst die Landesbehörden auf Marko G. aufmerksam gemacht.

Es ist unfassbar, dass diese Verfahren getrennt voneinander geführt werden, anstatt intensiv in Richtung einer rechtsterroristischen Vereinigung zu ermitteln. Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden erfolgt offenbar nach dem Motto ‚Weil nicht sein kann, was nicht sein darf‘. Ein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, in denen Staatsbedienstete in Uniform eine maßgebliche Rolle spielen, wäre ein Novum in der bundesrepublikanischen Geschichte.“