SPD und CDU beschließen Gesetz, das gegen die Landesverfassung verstößt

Torsten KoplinPressemeldungen

Zum Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen erklärt der sozial- und behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Zum wiederholten Mal hat die Landesregierung ein Gesetz viel zu spät zur Beratung vorgelegt. Trotz lange absehbarem Handlungsbedarf ist die Landesregierung bei ihren Verhandlungen mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag nicht zu Potte gekommen. Durch ihr verantwortungsloses Handeln hat sie auch den Landtag einmal mehr in  Bedrängnis gebracht.

SPD und CDU haben ein Gesetz beschlossen, das vor den Gerichten keinen Bestand haben wird, weil es gegen das Konnexitätsprinzip verstößt, wonach neuen Aufgaben auch die entsprechenden Gelder folgen müssen. Zugleich haben die Fraktionen von SPD und CDU ihre Landesregierung zu Nachverhandlungen aufgefordert. Noch schlechter kann man ein schlechtes Gesetz nicht präsentieren.

Mit der Umsetzung des Gesetzes wird zudem auch erneut auch die völlig verkorkste Ausbildungsstrategie dieser Landesregierung deutlich. Das erforderliche Personal an Sozialpädagogen wird mangels Ausbildung auch in dieser Fachrichtung nur schwer zu finden sein.

Leidtragende dieses Kuddelmuddels sind am Ende die 28 000 Menschen mit Handicap in M-V, die ab 1. Januar einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte Integrationsberatung haben.“