Qualitätsoffensive in der Kindertagespflege unausgereift

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zu den Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Qualitätsoffensive zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für Kindertagespflegepersonen“ (Drucksache 7/2393) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Wie aus den Antworten hervorgeht, plant die Landesregierung trotz angekündigter Qualitätsoffensive in der Kindertagespflege keine gesetzlichen Regelungen für die weitere Qualifizierung und Weiterbildung für Tagespflegepersonen und bessere Rahmenbedingungen für deren Machbarkeit. Die neu geschaffene Möglichkeit einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung von 140 zusätzlichen Unterrichtseinheiten im Anschluss an die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung ist freiwillig. Einige Landkreise und kreisfreien Städte haben Anreize geschaffen, um Kindertagespflegepersonen für die Weiterqualifizierung zu gewinnen. Eine Qualitätsverbesserung ohne verbindliche Standards kommt jedoch auf halber Strecke zum Stehen.

Sowohl die verbindlich im KiföG festgelegte Fort- und Weiterbildung von bislang 25 Stunden pro Kalenderjahr, als auch die freiwilligen Unterrichtseinheiten im Rahmen der Anschlussqualifizierung ‚160+‘ sind zudem eng daran gebunden, dass ein zuverlässiges, flächendeckendes System der Freistellung und Vertretungsmöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen besteht. Hier ist die kommunale Ebene gefragt, mit Unterstützung der Landesregierung, funktionierende Vertretungssysteme einzuführen bzw. auszubauen. Zudem müssen wohnortnahe und gut erreichbare Standorte für die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen in allen Ladesteilen geschaffen werden. Die Landesregierung hat in ihren Antworten den Ausbau der Weiterbildungs-Standorte zwar in Aussicht gestellt, über das wie und wo hüllt sie sich jedoch noch in Schweigen.

Die Qualitätsvorgaben und Rahmenbedingungen können verbindlich durch Rechtsverordnung geregelt werden. Eine Ermächtigung ist laut Paragraf 24 Absatz 6 KiföG gegeben. Bereits im August 2013 kündigte die Landeregierung auf meine Kleine Anfrage zur Umsetzung der 4. Novelle des KiföG an, es sei ‚beabsichtigt, die Verordnung über die erforderliche fachliche Qualifikation von Tagespflegepersonen nach § 6 Absatz 1 KiföG M-V im Jahr 2014 im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten.‘ (siehe Drucksache 6/2071) Geschehen ist bis heute nichts.

Noch im Mai dieses Jahres sprach sich Sozialministerin Stefanie Drese für eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung in der Kindertagepflege aus – die Instrumente bleiben jedoch seit Jahren ungenutzt. Ohne einheitliche Mindeststandards und Rahmenbedingungen für die Machbarkeit haben die Aussagen weder Hand noch Fuß.“