OVG-Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat auch in Krisenzeiten funktioniert

Zum gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald, wonach das Reiseverbot für Einheimische zu den Ostsee-Inseln, an die Küste und die Mecklenburgische Seenplatte über Ostern aufgehoben wurde, erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg:

„Für viele Familien ist es schön, dass Spaziergänge am Ostseestrand oder ein Tagesausflug an die Seenplatte in den kommenden Tagen nun doch erlaubt sind. So kommen sie raus aus den Wohnungen in manchmal beengten Wohngebieten und können die Natur genießen.

Zudem ist es ein gutes Zeichen, dass auch in Krisenzeiten die Grundrechte der Menschen weitestgehend gewahrt bleiben. Bei der Einschränkung von Grundrechten muss immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Nicht alle Maßnahmen sind im Namen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Dessen ungeachtet sind alle Menschen in M-V aufgefordert, auch weiterhin die notwendigen Abstände sowie das Kontaktverbot einzuhalten, um die Ansteckungsgefahr so weit wie möglich zu verringern und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Das Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat und die gegenseitige Kontrolle auch in Krisenzeiten funktionieren.“