Nutzung der Schwerin Card weiter ausbaufähig

Zur Nutzung der Schwerin Card erklärt Henning Foerster, Stadtvertreter der Linken in der Stadtvertretung Schwerin:

 

"Die Kommunalpolitik kann keine Bundesgesetzgebung aushebeln." Und so gelten die Regelungen zu Wohngeld, Hartz IV oder Grundsicherung im Alter natürlich auch in Schwerin. Dennoch kann die Landeshauptstadt Schwerin auch etwas zur Sicherung sozialer Teilhabe tun. Das hiesige Instrument dafür heißt Schwerin Card.

Die Karte berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt befinden. Ihre Inhaber erhalten im Volkskundemuseum, in der Volkshochschule und Sternwarte, im Theater und Schleswig-Holstein-Haus, im Stadtarchiv, im soziokulturellen Zentrum "Der Speicher", im Zoo, in der Stadtbibliothek, im Konservatorium und in der Schwimmhalle Ermäßigungen.


Im gesamten Jahr 2019 wurden 951 Schwerin Cards ausgestellt. Im Zeitraum 01.01.-31.08.2020 waren es bislang nur 297. Sicherlich spielt die Corona Krise hier auch eine Rolle. Betrachtet man die Nutzerzahlen jedoch im Vergleich zu den potentiell Nutzungsberechtigten, wird deutlich, dass es immer noch viel Luft nach oben gibt. Aktuell gibt es 15.468 Personen, die eine Schwerin Card nutzen könnten. Die größten Gruppen stellen Leistungsempfänger*innen im SGB II (Hartz IV) mit 11.286, Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter mit 2.015 und Wohngeldbezieher*innen mit 1.773 Personen dar.


Insofern stellt sich die Frage, ob die bisherigen Bemühungen das Angebot bekannt zu machen, ausreichend sind. Bislang teilt die Verwaltung mit, dass auf den jeweiligen Internetseiten und Flyern der Kultureinrichtungen über die Schwerin Card informiert. Auch auf der Homepage der Landeshauptstadt sind Informationen zum "Pass für Geringverdiener" abrufbar. Sinnvoll erscheint nach wie vor, die Schwerin Card im Zuge der Leistungsbewilligung, ob nun im Stadthaus oder im Jobcenter zu bewerben und soweit unbürokratisch möglich auch auszureichen."

Bildquelle: schwerin.de