Neues Landesheimgesetz mit zahlreichen Mängeln verabschiedet

PressemeldungenIrene Müller

Die heutige mehrheitliche Verabschiedung des Einrichtungenqualitätsgesetzes  im Landtag ist nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller, kein Freudentag für die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, wie es die Landesregierung glauben machen will.

 

„Das Gesetz weist zahlreiche inhaltliche und handwerkliche Mängel auf“, erklärte Frau Müller am Mittwoch. Um zumindest die gravierendsten zu korrigieren, stellte die Linksfraktion im Gesetzgebungsverfahren 14 Änderungsanträge. „Alle wurden abgelehnt, selbst einfache, offensichtliche Verbesserungsvorschläge, wie eine Erläuterung der ‚besonderen Vorkommnisse’ im Gesetz, wonach eine Anzeigepflicht für die Heimleitung besteht“, so Frau Müller. So bleibe der Begriff unbestimmt und rechtsunsicher.

„Anspruch und Wirklichkeit klaffen auch bei diesem Gesetz der Landesregierung weit auseinander“, sagte Frau Müller. Dem Titel nach solle die Qualität gefördert werden, ohne zu definieren, was die Qualität der Pflege und Betreuung ausmache. „Diese als ‚angemessen’ zu bezeichnen, reicht nicht“, betonte Frau Müller. Zu kritisieren sei auch, dass die Heimleitungen lediglich angehalten sind, nach Möglichkeit „Aspekte“ der kulturellen, religiösen und sprachlichen Herkunft der Heimbewohner zu berücksichtigen, obwohl der Anspruch auf eine interkulturelle Pflege in der Bundesrepublik unstrittig ist. „Insgesamt kommt die Landesregierung den Interessen der Heimträger sehr weit entgegen“, sagte Frau Müller.

Mecklenburg-Vorpommern gehe mit dem Gesetz teilweise hinter die Bestimmungen des bislang geltenden Bundes-Heimgesetzes zurück. So gelte das neue Gesetz auch für ambulante Wohn- und Betreuungsformen, die nach dem Bundesgesetz zu Recht konsequent ausgeschlossen waren. „Während nach dem Bundesrecht Pflegeeinrichtungen unangemeldet geprüft werden müssen, hat Mecklenburg-Vorpommern auch angemeldete Prüfungen zugelassen“, kritisierte Frau Müller. „Mit diesem Gesetz hat die Landesregierung die Chance auf ein modernes Gesetz und damit die Chance, die Situation für die Pflegenden und die Gepflegten zu verbessern, vertan. Angesichts der langen Bearbeitungszeit von fast drei Jahren ist dies ein Armutszeugnis.“