Neue Rechtslage bei bestehenden Ferienwohnungen endlich umsetzen

Eva-Maria KrögerPressemeldungen

Offenbar gibt es nach wie vor erhebliche Probleme, eine Genehmigung für die Nutzung bestehender Ferienwohnungen innerhalb von Wohngebieten zu erwirken und damit Rechtssicherheit zu erlangen. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva-Maria Kröger:

„Es ist ein Unding, dass Kommunen und Verwaltungen trotz der geänderten Baunutzungsverordnung Umnutzungsersuchen verweigern. Diese Haltung trifft gerade die Kleinstvermieterinnen und Vermieter, die im eigenen Haus wohnen und zusätzlich vermieten, um überhaupt die Kredite bedienen zu können.

Es kann doch nicht sein, dass über Jahre bestehende Ferienwohnungen noch immer nicht auch den grünen Stempel erhalten, damit sie für Ferienzwecke genutzt werden können. Schließlich wurden diese Ferienwohnungen nur durch eine in M-V bestehende und von allen anderen Bundesländern abweichende Rechtsauffassung über Nacht illegal. Mit der Anpassung der Baunutzungsverordnung wurde diese Auffassung korrigiert. Die Landesregierung hat extra einen Erlass herausgegeben, der besonders auf diese Ferienwohnungsproblematik eingeht. Damit sollte die jahrelange Unsicherheit bei Vermietern und Gästen endlich beendet werden. 

Ich appelliere an die Kommunen und Genehmigungsbehörden endlich den Mut zu haben, die Möglichkeiten für unkomplizierte Lösungen auch auszuschöpfen. Die Anwendung der neuen Rechtslage kann und darf doch nicht daran scheitern, dass die Gemeinden das Geld für die Änderung von Bebauungsplänen nicht aufbringen können. Den Kleinstvermietern muss endlich geholfen werden. Im Erlass finden sich Musterbeispiele, die genutzt werden können – ohne viel planerischen und Kostenaufwand.“

Hintergrund: Auf Initiative der Linksfraktion beschloss der Landtag Mitte 2014 eine Bundesratsinitiative zu starten für die Änderung der Baunutzungsverordnung. 2017 erfolgte endlich die Klarstellung der Baunutzungsverordnung, dass Ferienwohnungen auch innerhalb von Wohngebieten zugelassen werden können. Die Kommune entscheidet, ob sie Ferienwohnungen zulassen will und in welchem Umfang oder Ferienwohnungen als unzulässig erklärt. Diese Klarstellung ist ausdrücklich auch für alte Bebauungspläne anzuwenden. Das ist ein Novum, im Regelfall gilt neues Recht für künftige Planungen.