Nachbesserungen im Behindertengleichstellungsgesetz dringend erforderlich

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur heutigen Anhörung zur Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes im Sozialausschuss erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Die Sachverständigen fällten über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz ein vernichtendes Urteil. Grundsätzlich beschwerten sich die Anzuhörenden darüber, dass von ihnen zuvor im Rahmen der obligatorischen Verbandsanhörung gegebene Hinweise regelrecht ignoriert wurden.

Der Gesetzentwurf ist untauglich, den Herausforderungen gerecht zu werden. Die Landesregierung bleibt hinter den Regelungen auf Bundesebene und anderer Länder zurück. Erneut zeigt sich, dass sie keinen Fahrplan auf dem Weg zur Inklusion für unser Land hat. Zudem ist weder eine Monitoring-Stelle vorgesehen, die Fortschritt und Handlungsbedarfe in den Blick nimmt, noch soll es eine Landesfachstelle geben, die den Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft und Behörden bei der Herstellung von Barrierefreiheit beratend zur Seite steht.

Der Gesetzentwurf kann in der vorliegenden Fassung wenig dazu beitragen, Inklusion im Land deutlich voranzubringen. Sie bietet weder eine Reform noch eine echte Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention. Selbst die aufgenommene Begriffsdefinition für Menschen mit Behinderungen enthält unnötige Einschränkungen gegenüber dem Konventionstext.  

Meine Fraktion wird im anstehenden Verfahren zahlreiche Verbesserungsvorschläge einbringen, denen sich die Koalitionsfraktion hoffentlich nicht verschließen. So müssen beispielsweise die Nachteilsausgleiche erweitert und in ein Landesteilhabegeld umgewandelt werden. Die Barrierefreiheit muss auf allen Ebenen gestärkt und der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Zudem ist die Finanzierung der praktischen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes nicht geklärt. So rechnet u.a. der Landkreistag M-V mit konnexitätsrelevanten Mehrkosten, die vom Land getragen werden müssen.“