MV-Schutzfonds sinnvoll und verfassungsgemäß

Torsten KoplinPressemeldungen

Nach der heutigen Anhörung im Finanzausschuss zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des MV-Schutzfonds erklärt der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

 

„Auch nach der Anhörung gehen wir davon aus, dass der MV-Schutzfonds zwar rechtlich sehr komplex, aber grundsätzlich verfassungsgemäß ist.

 

Im Ergebnis wurde unsere Auffassung erhärtet, dass bestehende Pandemiebezüge präzise begründet werden müssen. Der hessische Staatsgerichtshof entschied in Bezug auf das dortige Corona-Sondervermögen, dass die Mittel neben der Bekämpfung der Pandemie auch für die Beseitigung der entstandenen Notsituation eingesetzt werden können. Damit sind auch Pandemiefolgen vom Schutzfonds umfasst. Das kann unter Umständen auch für Ausgaben gelten, die ohnehin zukünftig angestanden hätten. Wenn aus einem ‚Nice to have‘ coronabedingt ein ‚Must-have‘ wird, muss das auch über den Schutzfonds finanziert werden können.“