Linkfraktion kritisiert sachfremde Änderungen am Gesundheitsrecht

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur heutigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Gesundheitsrechts im Landtag erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft. Damit endet eine zweijährige Übergangs- und Vorbereitungsphase. Die Landesregierung war gefordert, zahlreiche Gesetze anzupassen. Erforderliche Änderungen werden von meiner Fraktion mitgetragen, allerdings kritisieren wir das späte Einbringen dieser Gesetze.

Im Gesundheitsrechtsänderungsgesetz versucht die Landesregierung jedoch neben den erforderlichen Änderungen zum Datenschutz auch eine völlig sachfremde Änderung bezüglich der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern unterzubringen und dies auch ohne darauf im Gesetzentwurf hingewiesen zu haben. Nach dem Willen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen sollen die planungsrelevanten Indikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätsverbesserung in den Krankenhäusern in M-V nicht gelten. Das ist ein massiver Eingriff in das Gesundheitsrecht und bedarf auch nach Ansicht der Expertinnen und Experten außerhalb des Parlaments einer gesonderten Betrachtung und gesetzlichen Regelung. Selbst in den Regierungsfraktionen sehen das einige Abgeordnete so, sie hatten aber nicht den Mut, ihre Meinung öffentlich kundzutun.

Für uns hat das sachfremde Einfügen dieser Passage nicht nur etwas vom Segeln unter falscher Flagge, sie birgt auch die Gefahr, dass sich die Qualität der stationären Versorgung im Land verschlechtert und unter jene in angrenzenden Bundesländern sinkt, die die Qualitätsindikatoren nutzen. Die Folge dieser Gesetzesänderung werden die Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zu spüren bekommen.“