Leiharbeit durch hohe Anforderungen und niedrige Löhne gekennzeichnet

Henning FoersterPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Leiharbeit in Mecklenburg–Vorpommern“ (Drs. 7/5248, Anhang) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Es bleibt festzustellen, dass die in den letzten Jahren in Kraft getretenen, gesetzlichen Neuregelungen zu Equal-Pay und Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeitsbranche in M-V wenig bewegt haben. Die Zahl der Leiharbeitskräfte ist ebenso konstant geblieben wie die Bruttoentgelte niedrig.

Vor dem Hintergrund, dass Leiharbeit durch fehlenden Kündigungsschutz, eingeschränkte Mitbestimmungsrechte im Entleihbetrieb und hohe Flexibilitätsanforderungen an die Beschäftigten gekennzeichnet ist, ist diese Entwicklung inakzeptabel. Meine Fraktion fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag, eine Flexibilitätsprämie ab dem ersten Einsatztag, die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 3 Monate und einem Vetorecht für Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit im Betrieb.“

Hintergrund: Die Zahl der Leiharbeitskräfte bewegt sich seit 2013 konstant zwischen 10 000 und etwas über 11 000 Beschäftigten. 2019 waren 10 474 Personen in Leiharbeit, darunter waren 8156 Männer.

Von den 7978 sozialversicherungspflichtig in Vollzeit Beschäftigten erhielten zuletzt 71,7 Prozent ein monatliches Bruttoentgelt unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 2267 Euro. 4030 Beschäftigte, also 50,5 Prozent, bekamen sogar weniger als 1885 Euro und lagen damit unter der für Ostdeutschland geltenden Niedriglohnschwelle. 530 Leiharbeitskräfte mussten Ihren Verdienst durch Hartz IV aufstocken.

Leiharbeitskräfte sind in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor gefragt. Von 15 506 gemeldeten offenen Stellen im Juli 2020 entfielen 21,5 Prozent auf den Bereich der Überlassung von Arbeitskräften.